Bürgerinformationen

- Oder: "Wie kann ich die Feuerwehr unterstützen?" -

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1.      Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr (Kl. Süstedt) als aktives Mitglied.

Hierfür müssen Sie lediglich 16 Jahre alt sein, und Interesse an ehrenamtlicher Arbeit haben. Körperliche und geistige Fitness sind erforderlich um den Anforderungen der verschiedenen Einsätze nachzukommen.

2.      Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr (Kl. Süstedt) als passives Mitglied.

Passive Mitglieder nehmen wir in der Regel erst ab einem Alter von 45 Jahren in die Feuerwehr auf. Mit einer passiven Mitgliedschaft unterstützen Sie die Wehr einerseits finanziell und andererseits haben Sie die Möglichkeit, die Kameradschaft auf zahlreichen Veranstaltungen zu erleben und zu bereichern.

3.       Unterstützung von Feuerwehrmitgliedern am Arbeitsplatz

Feuerwehrangehörigen darf durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit kein Nachteil in jedweder Form entstehen. Hieraus folgt, dass Arbeitgeber diese von der Arbeit freistellen müssen, wenn sie an Einsätzen teilnehmen. Lohnzahlungen müssen auch für diese Zeit vom AG weitergeführt werden. Auch Ruhezeiten sollten berücksichtigt werden, gerade nach Einsätzen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr. Hierbei sollte den Kräften genügend Zeit zur Regeneration gewährt werden. Bei Einsätzen am Tage spielen Sonderbelastungen wie Atem-, Chemikalien- und Gasschutzeinsätze eine Rolle. (Informationen in der DFV-Fachempfehlung: https://dfv.org/fe-ruhezeiten.html)  Lehrgänge und Übungsdienste sollten möglichst im Vorhinein dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, jedoch besteht gerade bei Fortbildungen ein Freistellungsanspruch nach § 11 Abs. 1 NBrandSchG. Anspruch auf das Arbeitsentgeld besteht ebenfalls, welches jedoch von der entsendenden Gemeinde/Stadt/Landkreis erstattet werden kann (§ 12 Abs.2 u. 3 NBrandSchG). Wünschenswert ist eine entsprechende Absprache mit dem Arbeitgeber sodass Konflikte im Erstfall gar nicht erst enstehen, bzw. längst geklärt sind. Gerade bei längerfristigen Einsätzen (Großschadenslagen, Hochwasser, etc.) ist eine Solche Planung und Absprache unabdinglich.

       4.       Sonstige Möglichkeiten

Wer sich nicht durch eine aktive oder passive Mitgliedschaft an die Feuerwehr binden möchte, aber trotzdem seinen Teil einbringen möchte, ist gerne dazu aufgerufen, Spenden an die Wehr zu richten. Diese können direkt an den Kassenwart, Burghard Tiede (kassenwart(at)feuerwehr-kleinsüstedt.de), oder über die Stadt Uelzen (volker.leddin(at)stadt.uelzen.de) an uns weitergeleitet werden. Vielen Dank hierfür!

5.      Brandprävention

  • Im Haushalt sollten Rauchmelder installiert und mindestens ein Haushaltsfeuerlöscher bereitgestellt sein, denn 70% der Brandopfer verunglücken nachts und sogar 95% der Brandtoten sterben infolge von Rauchvergiftungen, da der Geruchssinn während des Schlafes nicht aktiv ist.
  • Feuerungsanlagen, wie Ofen, Kamin o.Ä., müssen regelmäßig von Schornsteinfegern überprüft werden, da Mängel in diesen oft zu Bränden führen können.
  • Brennende Kerzen, gerade zur Weihnachtszeit, sollten nie länger unbeaufsichtigt gelassen werden. Gerade trockenere Weihnachtsbäume/Adventskränze bergen hohe Brandgefahr, daher: Frisches Tannengrün kaufen. Bäume und Kränze sollten stabil und mit einiger Entfernung von brennbaren Materialien (Vorhänge, Kleidungsstücke)  aufgestellt werden. Eventuell Wasserversorgung durch Eimer in der Nähe sicherstellen.
  • Fettbrände niemals mit Wasser löschen, da sonst durch das verdampfende Wasser die Fettpartikel im gesamten Raum verteilt werden, und bei Entzündung eine verhehrende Explosion hervorrufen können.
  • Im Sommer das Grillen auf trockenen Flächen und im Wald vermeiden, da erhebliche Waldbrandgefahr besteht. Niemals Zigarettenstummel aus dem Auto/vom Fahrrad ins Gras o.Ä. werfen. Das gleiche gilt für die Bahnfahrt, dort ist zwar das Rauchen ohnehin untersagt, jedoch können Zigarettenstummel die aus dem Fenster geworfen werden, Böschungsbrände auslösen.
  • Beim Kochen am Herd möglichst die hinteren Platten benutzen, Henkel nach hinten drehen, um zu verhindern, dass Kinder die Töpfe vom Herd ziehen und sich am Inhalt verbrennen/verbrühen.
  • Auf Gefahren hinweisen, die beim Verdunkeln von Lampen durch Decken, etc. entstehen können (Hitze entzündet Textil-/Kunststofffasern)
  • Im Brandfall:
    • Die Fluchtzeit, nach Aktivierung des Rauchmelders beträgt ca. 2 Minuten.
    • Bei Rauch möglichst bodennah bewegen, da giftige Gase zur Decke steigen.
    • Im brennenden Raum wenn möglich Fenster und Türen schließen, um Sauerstoffversorgung zu unterbinden.
    • Andere Bewohner, ggf. Nachbarn, warnen.
    • Feuerwehr durch Notruf (112) alarmieren. Name, Adresse, Ort und Grund nennen, danach auf eventuelle Nachfragen und Hinweise seitens der Leitstelle warten.
    • Zufahrten freiräumen. Autos, die die Einsatzstelle oder Hydranten blockieren, entfernen.
    • Auf Rettungskräfte warten, diese einweisen und informieren.

Diese Zusammenstellung besteht nicht auf Vollständigkeit. Sie ist aus unterschiedlichen Quellen, sowie eigenen Informationen zusammengetragen. Weiterverwendung nur unter Nennung des Urhebers (Primärquellen!).  

 

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